PRESSEMITTEILUNG 270/2023

Regensburg, den 17.02.23

Bundesstraße 85, 2-bahniger Ausbau Altenkreith - Piendling: Fortsetzung der Bauarbeiten erfordert nochmalige Sperrung der Anschlussstelle Mitterdorf/Süd

In der kommenden Woche werden die Bauarbeiten für den 2-bahnigen Ausbau der Bundesstraße 85 bei Roding nach der Winterpause fortgesetzt. Hierzu wird am Freitag, den 24.02.2023, der Verkehr in Richtung Cham aus Altenkreith kommend auf die Nordfahrbahn und östlich der Regenbrücke wieder auf die Südfahrbahn gelegt.

Ab diesem Zeitpunkt muss dann auch die Anschlussstelle (AS) Mitterdorf/Süd noch einmal gesperrt werden. Ein Ausfahren aus Richtung Altenkreith nach Roding bzw. ein Auffahren aus Roding in Richtung Cham ist dann nicht möglich. Die Umleitung erfolgt jeweils über die AS Roding bei der Kaserne. Die AS Mitterdorf/Nord ist ohne Einschränkungen befahrbar.

Die Sperrung wird voraussichtlich bis Mai 2023 dauern.

Die nochmalige Verkehrsführung auf der Nordfahrbahn ist notwendig, um die vorhandene Engstelle auf der Südfahrbahn zu beseitigen. Zur Entwässerung der Unterführung der Mitterkreither Straße muss hier noch eine bis zu 7 m tiefe Entwässerungsleitung mit einem Durchmesser von 80 cm fertig gestellt werden. Aufgrund des hier massiv anstehenden Sandsteins konnten diese Bauarbeiten vor dem Winter nicht mehr abgeschlossen werden.

Im Baustellenbereich sind folgende Verkehrsbeschränkungen zu beachten:
 

-   Überholverbot bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h;

-   Sperrung für Fahrzeuge mit Breiten über 3,20 m aufgrund der eingeschränkten Fahrbahnbreite;

-   Sperrung der Gemeindeverbindungsstraße Altenkreith – Mitterdorf für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t;

-   der langsame Verkehr (landwirtschaftlicher Verkehr, Mopeds, Roller, etc.) kann bis zum Abschluss der Gesamtmaßnahme im Herbst 2023 die Bundesstraße 85 bis zur AS Roding weiter nutzen.

Für die nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen bittet das Staatliche Bauamt Regensburg die Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Es wird gebeten, die baustellenbedingten Einschränkungen bei den Fahrzeiten zu berücksichtigen. Alle Beteiligten sind bemüht, die Behinderungen so kurz wie möglich zu halten und die Arbeiten so zügig wie möglich abzuschließen.