PRESSEMITTEILUNG 442/2025
Regensburg, den 08.10.25Fahrbahnerneuerung und Felssicherungsarbeiten zwischen Etterzhausen und Pielenhofen
Baubeginn am 13. Oktober 2025 - Vollsperrung mit Umleitungen für etwa drei Wochen
Das Staatliche Bauamt Regensburg erneuert ab Montag, den 13. Oktober 2025, die Fahrbahn der Staatsstraße 2165 zwischen Etterzhausen und Pielenhofen. Gleichzeitig werden im Bereich nördlich von Pielenhofen dringend erforderliche Felssicherungsarbeiten durchgeführt. Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich drei Wochen dauern.
In den ersten zwei Wochen der Bauzeit erfolgt die Fahrbahnerneuerung auf der Strecke zwischen Etterzhausen und Pielenhofen. Parallel dazu werden im nördlichen Abschnitt von Pielenhofen Felssicherungsmaßnahmen durchgeführt, um dort die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
Für diesen Zeitraum ist eine Vollsperrung der Staatsstraße 2165 erforderlich. Eine großräumige Umleitung wird ausgeschildert und führt den Verkehr über das übergeordnete Straßennetz.
In der dritten Bauwoche finden Asphaltierungsarbeiten im Bereich der erneuerten Fahrbahn statt. Gleichzeitig kann die Umleitungsstrecke verkürzt werden, sodass die Umleitung kürzer gefasst werden kann. Auch diese Umleitungsstrecke wird entsprechend ausgeschildert.
Die Fahrbahn zwischen Etterzhausen und Pielenhofen weist aufgrund des Alters und der Verkehrsbelastung deutliche Schäden in der Asphaltdecke auf. Um die Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit der Straße zu gewährleisten, ist eine Erneuerung der Asphaltoberfläche notwendig.
Die parallel durchgeführte Felssicherung nördlich von Pielenhofen dient dem Schutz der Verkehrsteilnehmer. In diesem Abschnitt besteht die Gefahr, dass sich Gesteinsbrocken aus dem Hang lösen und auf die Fahrbahn stürzen könnten. Mit der Sicherung werden die Felsbereiche dauerhaft stabilisiert und potenzielle Gefahrenquellen beseitigt.
Das Staatliche Bauamt Regensburg weist ausdrücklich darauf hin, dass die Sperrungen nicht umfahren oder missachtet werden dürfen. Insbesondere im Bereich der Felssicherung besteht bei einem eventuellen Felsabgang akute Gefahr für Leib und Leben. Die Absperrungen dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer sowie der Beschäftigten auf der Baustelle.
Das Staatliche Bauamt Regensburg bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen und um Rücksichtnahme im Bereich der Umleitungsstrecken.